Ein Register der Landgemeinschaften wird im Internet veröffentlicht. So können Bürger und Behörden leicht herausfinden, welches Land eine bestimmte Gemeinde verwaltet.
Zuvor musste dies mühsam beim Bezirksamt oder direkt beim Vorsitzenden der Gemeinde oder einem Mitglied des Ausschusses überprüft werden.

Welche Daten enthält das Register?
Im Register der Landgemeinden finden Sie:
- Personen, die Mitglieder von Gemeinschaftseinrichtungen sind,
- Eigentumsurkunden mit dem von der Gemeinschaft verwalteten Land,
- Adresse der Gemeinde,
- andere Daten.
Die Eintragungen in das Register der Landgemeinden und die Aufbewahrung von Dokumenten im Register werden durch das Landgemeindengesetz geregelt.
Örtlich zuständig für die Eintragung ist das Bezirksamt, in dessen Amtsbezirk sich das Gemeinschaftseigentum oder das gemeinschaftlich verwaltete Eigentum befindet. Kann die örtliche Zuständigkeit nicht auf diese Weise bestimmt werden, ist das Bezirksamt örtlich zuständig, in dessen Amtsbezirk sich der flächenmäßig größte Teil des Gemeinschaftseigentums oder des gemeinschaftlich verwalteten Eigentums befindet. Das Bezirksamt, das die Gemeinschaft eingetragen hat, ist örtlich zuständig für die Eintragung von Änderungen im Register und für die Eintragung der Auflösung der Gemeinschaft.
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Das Register finden Sie unter diesem Link in der Kategorie „Register“: ISLHP (nlcsk.org)
