Land unter einer Genossenschaft – wie kann man es besiedeln?

Land unter einer Genossenschaft (d.h. unter den Gebäuden ehemaliger oder aktueller Genossenschaften) ist einer der häufigsten Fälle ungeklärter Rechtsbeziehungen zu Immobilien. In diesem Fall besteht die Beziehung zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und dem Eigentümer des Gebäudes (z.B. Ställe usw.).

Es ist üblich, dass der Eigentümer des Grundstücks nicht derselbe ist wie der Eigentümer des Gebäudes. Es kommt auch häufig vor, dass der Eigentümer des Gebäudes in einem solchen Fall kein Recht auf das Grundstück hat.

Die Eigentümer eines solchen Grundstücks haben in der Regel ein Interesse daran, in irgendeiner Weise von ihrem Eigentum zu profitieren. Der Eigentümer der Gebäude auf dem Gelände der Genossenschaft wird seinerseits versuchen, das Land so lange und so billig wie möglich zu nutzen.

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Rechtliche Mittel

Um sein Land bestmöglich zu nutzen oder zu vermarkten, stehen einem Landbesitzer verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, deren Angemessenheit von den jeweiligen Umständen abhängt. Diese rechtlichen Mittel sind im Einzelnen:

  • eine Klage auf Räumung eines Grundstücks,
  • eine Klage auf Rückzahlung einer ungerechtfertigten Bereicherung,
  • einen Vorschlag gemäß Artikel 135c(1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
  • durch Abschluss eines Miet- oder Darlehensvertrags,
  • Tausch von Land gegen eine andere Sache (z.B. Land),
  • Schenkung von Land,
  • durch den Verkauf des Grundstücks (wenn der Eigentümer kein Interesse daran hat, es zu nutzen).

An wen soll das Land der Genossenschaft verkauft werden?

In solchen Fällen kann das Land an jeden verkauft werden. In der Regel wird der Eigentümer des Gebäudes am Kauf des Grundstücks interessiert sein, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass eine andere Person das Grundstück gewinnbringender kauft, auch wenn sie weiß, dass sie ein fremdes Gebäude auf dem Grundstück haben wird. Bei Grundstücken, die im Miteigentum stehen, muss beim Verkauf das Vorkaufsrecht der Miteigentümer beachtet werden, und auch die gerichtliche Regelung des Miteigentums ist eine Option.

Wenn Sie eine Beratung zum Verkauf des Grundstücks im Rahmen der Genossenschaft wünschen, können Sie mich kontaktieren.

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